Legal trotz NpSG
Auch nach in Kraft treten des Neue psychoaktive Stoffe Gesetzes, gibt es nach wie vor legale Räuchermischungen die man vor allem online kaufen kann. Es gibt zwar nach wie vor in ganz Deutschland auch Ladengeschäfte die legale Kräutermischungen unter der Ladentheke anbieten, aber aufgrund der teils widerrechtlichen Vorgehensweise der Behörden haben viele Händler Angst Räuchermischungen offen anzubieten. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar. Sowohl im BtmG als auch im neuen NpSG werden Stoffe beschrieben die verboten sind. Es gibt aber Kräutermischungen die keine der aufgeführten Stoffe enthalten und in so einem Fall sind Besitz, Verkauf und Konsum nicht strafbar.
So hat sich die Verbotspolitik auf ein gefährliches Spiel mit der Wissenschaft eingelassen, leider auf Kosten der Verbraucher. Es wäre sinnvoller nicht ständig neue Stoffe auf den Markt zu bringen sondern sichere Stoffe dauerhaft zu verwenden. Aber das wird sich wenn überhaupt wohl nur langsam herumsprechen.